Testaments­erstellung | Schen­kungen zu Lebzeiten

Rechtssichere Umsetzung Ihres Willens

Eigentlich ist das mit dem Vererben ganz einfach: Mit der gesetzlichen Erbfolge hat der Gesetzgeber eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die dafür sorgt, dass Ihr Vermögen niemals herrenlos wird, sondern an die engsten Familienangehörigen wie Ehegatten und Kinder geht.

Nur: In vielen Fällen entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem Willen der Vererbenden oder passt schlicht nicht zu deren Lebensmodell – etwa, wenn per Gesetz weit entfernte Verwandte anstelle wichtiger Bezugspersonen erben würden.

Hier kommt das Testament ins Spiel

Ob junge Familie vor dem Immobilienkauf, Patchwork-Familie oder nichteheliche Lebensgemeinschaft; wenn sichergestellt werden soll, dass der länger lebende Partner dauerhaft im gemeinsam gebauten Haus bleiben kann, wenn Nicht-Familienangehörige einen Teil des Erbes bekommen sollen, oder wenn bei Ehepaaren oder Lebenspartnern ohne Kinder die gesetzliche Erbfolge keinesfalls erwünscht ist – für all diese und viele weitere Fälle schafft nur ein Testament die Sicherheit, den Willen des Vererbenden rechtssicher umzusetzen.

Kompetente und umfassende Beratung

Als Fachanwältin für Erbrecht berate und unterstütze ich Sie kompetent und umfassend bei der Errichtung eines Testaments, das Ihrer persönlichen Familien- und Lebenssituation und vor allem genau Ihren Vorstellungen gerecht wird. Darüber hinaus stelle ich Ihnen gerne weitere Modelle der Vermögensübertragung vor – zum Beispiel Schenkungen zu Lebzeiten mit oder ohne Nutzungsrechte – und zeige Ihnen hier transparent die jeweiligen Vor- und Nachteile auf.

Individuell und Rechtssicher

Dabei berate ich immer mit einem Höchstmaß an individueller Feinabstimmung und maximaler Rechtssicherheit. Auf nachträgliche Änderungswünsche kann mit hoher Flexibilität reagiert werden.

„Die fachanwaltliche Beratung bei der Errichtung eines Testaments stellt nicht nur Rechtssicherheit her, sondern kann auch aktiv dabei helfen, den Familienfrieden zu bewahren.“

Dr. Beatrix Wolfer, LL.M. - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht

„Gerne nehme ich mir Zeit für ein erstes, telefonisches Orientierungsgespräch. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder Telefon –
ich rufe Sie gerne zurück!“

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