Vorsorge­recht | Vorsorge­vollmacht

Planen für das, was kommen könnte

„Wer kümmert sich eigentlich um mich und meine Belange, wenn ich einmal nicht mehr selbst entscheiden kann?“ So ungern die meisten Menschen über diese Frage nachdenken, so wichtig ist es, frühzeitig eine detaillierte Antwort darauf zu formulieren.

Denn: Niemand kennt Sie besser als Sie selbst. Und nur wenn Sie selbst definieren, was mit Ihnen für den Fall geschehen soll, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden, umsetzen oder verständlich äußern können, können Sie sicher sein, dass Angehörige, Vorsorgebevollmächtigte, Ärzte oder Pfleger dann auch in Ihrem Sinne handeln.

Dreigestirn des Vorsorgerechts: Testament, Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht

Ob alleinstehend, verheiratet oder verwitwet, ob mit Kindern oder ohne – die meisten Menschen verspüren irgendwann in der zweiten Lebenshälfte verstärkt den Wunsch, „Ordnung in ihr Leben zu bringen“. Genau für dieses – durchaus schon in jüngeren Jahren – sinnvolle Bedürfnis biete ich eine umfassende Beratung zum Thema Vorsorgerecht an, bestehend aus den Bausteinen Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Beratungs­schwerpunkt Vorsorgevollmacht

Gerade der letzte Punkt will dabei wohlüberlegt sein und erfordert eine gründliche Evaluation der Lebenssituation – insbesondere für kinderlose Alleinstehende: Denn während sich für Ehepartner die gegenseitige Bevollmächtigung und für Personen mit Kindern die Erteilung der Vorsorgevollmacht an eines der Kinder anbietet, müssen Alleinstehende ohne Kinder im weiteren Umfeld nach geeigneten Kandidaten Ausschau halten.

Unabhängig davon stellen sich für Sie als Bevollmächtigenden zahlreiche wichtige Fragen: Was muss und darf mein Bevollmächtigter tun? Bis zu welchem Punkt darf ich auch selbst noch entscheiden und handeln? Und was, wenn ich die Vollmacht widerrufen will?

Auch bei all diesen Fragen hier stehe ich Ihnen beratend zur Seite, erläutere Ihnen alle Möglichkeiten und kläre Sie umfassend über die jeweiligen rechtlichen Konsequenzen auf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ich als Ihre Anwältin im Rahmen eines vorsorgerechtlichen Mandats die General- und Vorsorgevollmacht für Sie übernehme.

Unterstützung auch für Vollmachtnehmer

Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss: Bei einer Vollmachtserteilung berate ich nicht nur Vollmachtgeber, sondern auch Vollmachtnehmer. Denn für die Person, der eine Vollmacht erteilt wird, besteht gegenüber den späteren Erben des Vollmachgebers eine umfassende Rechenschaftspflicht. Hier zeige ich Wege auf, wie Sie die Ausübung der Vollmacht mit überschaubarem Aufwand rechts- und zukunftssicher gestalten können.

„Die frühe und gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema Vorsorgerecht verhilft Ihnen zu mehr Sicherheit in der Zukunft und zu mehr Gelassenheit im Jetzt.“